Zuletzt bearbeitet vor 3 Jahren
von Anonymer Benutzer

RzF - 2 - zu § 88 Nr. 8 FlurbG


Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 29.03.1979 - F OVG A 33/77

Aktenzeichen F OVG A 33/77 Entscheidung Urteil Datum 29.03.1979
Gericht Flurbereinigungsgericht Lüneburg Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Der Zeitpunkt, in dem eine Entscheidung nach § 88 Nr 8 FlurbG zu treffen ist, steht im pflichtgemäßen Ermessen der Oberen Flurbereinigungsbehörde.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 4 - zu § 17 Abs. 1 FlurbG.