Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 12.06.1986 - 13 A 83 A.3199
Aktenzeichen | 13 A 83 A.3199 | Entscheidung | Urteil | Datum | 12.06.1986 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht München | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze
1. | Die Überprüfung im flurbereinigungsrechtlichen Verfahren erstreckt sich auch auf die Frage, ob eine - unternehmensbedingte - Enteignung überhaupt stattgefunden hat. |
2. | In die Zuständigkeit der Zivilgerichte fällt nur der Streit über die Höhe der Geldentschädigung, nicht aber die Vorfrage, ob überhaupt eine Enteignung vorliegt. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 28 - zu § 44 Abs. 4 FlurbG.