Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 17.07.1989 - 7 S 3391/88
Aktenzeichen | 7 S 3391/88 | Entscheidung | Urteil | Datum | 17.07.1989 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Mannheim | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Wird nach § 88 Nr. 3, § 36 FlurbG eine kieshaltige, aber nur landwirtschaftlich genutzte Fläche zum Straßenbau entzogen, so hat der Eigentümer unbeschadet des Ergebnisses der späteren Wertermittlung nur Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach landwirtschaftlichen Grundsätzen, wenn keine Abbaugenehmigung vorliegt. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 57 - zu § 36 Abs. 1 FlurbG.