Flurbereinigungsgericht München, Beschluss vom 08.05.2013 - 13 AS 13.406 (Lieferung 2014)
Aktenzeichen | 13 AS 13.406 | Entscheidung | Beschluss | Datum | 08.05.2013 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht München | Veröffentlichungen | Lieferung | 2014 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Ein isolierter Straßenbebauungsplan trifft keine verbindliche Aussage über die Zulässigkeit einer Enteignung. Über die Verwirklichung des Vorhabens unter Inanspruchnahme fremden Eigentums wird deshalb erst im Rahmen der Unternehmensflurbereinigung entschieden. |
2. | Für die Einleitung der Unternehmensflurbereinigung (Anmerkung der Redaktion: Hier aufgrund Bebauungsplans) ist der Nachweis des Enteignungsbegünstigten, dass er sich ernsthaft um den freihändigen Erwerb der für das Unternehmen benötigten Flächen bemüht habe, noch nicht erforderlich. Der Versuch des freihändigen Erwerbs der benötigten Fläche kann bis zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans oder bis zu einer vorläufigen Besitzeinweisung unternommen werden. Das Verhältnismäßigkeitsgebot verlangt nicht, dass Verhandlungen über einen Erwerb der benötigten Grundstücke vor Anordnung der Unternehmensflurbereinigung nach § 87 Abs. 1 FlurbG durchzuführen sind. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 31 - zu § 5 Abs. 1 FlurbG.