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von Anonymer Benutzer

RzF - 29 - zu § 7 Abs. 1 FlurbG


Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 17.04.2018 - 15 KF 12/16 (Lieferung 2020)

Aktenzeichen 15 KF 12/16 Entscheidung Urteil Datum 17.04.2018
Gericht Flurbereinigungsgericht Lüneburg Veröffentlichungen Lieferung 2020

Leitsätze

1. Die Anordnung der Unternehmensflurbereinigung setzt nicht den vorherigen ernsthaften Versuch des freihändigen Erwerbs benötigter Grundstücke voraus. (Redaktioneller Leitsatz)

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 66 - zu § 87 Abs. 1 FlurbG.