Flurbereinigungsgericht Magdeburg, Urteil vom 14.03.2012 - 8 K 2/10 (Lieferung 2013)
Aktenzeichen | 8 K 2/10 | Entscheidung | Urteil | Datum | 14.03.2012 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Magdeburg | Veröffentlichungen | Lieferung | 2013 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Die ordnungsgemäße Durchführung der öffentlichen Bekanntmachung des Flurbereinigungsbeschlusses ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung dieses Verwaltungsakts. |
2. | Voraussetzung für eine Bezugnahme auf eine frühere, im Zusammenhang mit der Anordnung eines Flurbereinigungsverfahrens erfolgte Anhörung gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG ist allein, dass es sich in den wesentlichen, das Flurbereinigungsverfahren bestimmenden Eckpunkten, wie die Abgrenzung des Verfahrensgebiets, die Verfahrenszielsetzung usw., um identische Verfahren handelt. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 4 - zu § 6 Abs. 1 FlurbG.