Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 28.07.2022 - 15 KF 5/19 (Lieferung 2023)
Aktenzeichen | 15 KF 5/19 | Entscheidung | Urteil | Datum | 28.07.2022 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Lüneburg | Veröffentlichungen | Lieferung | 2023 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Eine (formale) vorläufige Besitzeinweisung nach § 65 FlurbG erfordert eine öffentliche Bekanntmachung. Bei der Angabe der einzelnen Verfahrensschritte im Internet handelt es sich hingegen um eine rechtlich unverbindliche Information. (amtl. LS) |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 19 - zu § 110 FlurbG.