Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 28.07.1964 - V 768/63
Aktenzeichen | V 768/63 | Entscheidung | Urteil | Datum | 28.07.1964 |
---|---|---|---|---|---|
Gericht | Flurbereinigungsgericht Mannheim | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze
1. | Ist der Teilnehmer in den Besitz der neuen Grundstücke vorläufig eingewiesen worden, so muß er bei ihrer Nutzung so verfahren, wie ein verantwortungsbewußter Beteiligter sich verhalten würde. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 6 - zu § 51 Abs. 1 FlurbG.