Flurbereinigungsgericht München, Beschluss vom 24.06.2014 - 13 AS 14.717 (Lieferung 2015)
Aktenzeichen | 13 AS 14.717 | Entscheidung | Beschluss | Datum | 24.06.2014 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht München | Veröffentlichungen | Lieferung | 2015 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Als Verwaltungsakt kann eine vorläufige Besitzeinweisung auch nach allgemeinen Verfahrensgrundsätzen geändert werden. Auch wenn dabei an einzelnen Besitzzuweisungen Veränderungen vorgenommen werden, bezieht sich die vorläufige Besitzeinweisung nach wie vor auf das gesamte Verfahrensgebiet, und es erfolgt lediglich ein Austausch des Zuteilungsempfängers. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 47 - zu § 45 Abs. 1 FlurbG.