Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 18.03.1987 - 15 OVG A 42/86
Aktenzeichen | 15 OVG A 42/86 | Entscheidung | Urteil | Datum | 18.03.1987 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Lüneburg | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Mängel der Neubesitzflächen haben nur dann die Rechtswidrigkeit der vorläufigen Besitzeinweisung zur Folge, wenn die vorläufige Abfindung entgegen § 44 Abs. 1 FlurbG offensichtlich in einem groben Mißverhältnis zur Einlage steht und sie entgegen § 44 Abs. 5 FlurbG offensichtlich zu einem unzumutbaren Eingriff in die bisherige Struktur des Betriebes eines Teilnehmers führt. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 84 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.