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von Anonymer Benutzer

RzF - 30 - zu § 65 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 18.03.1987 - 15 OVG A 42/86

Aktenzeichen 15 OVG A 42/86 Entscheidung Urteil Datum 18.03.1987
Gericht Flurbereinigungsgericht Lüneburg Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Mängel der Neubesitzflächen haben nur dann die Rechtswidrigkeit der vorläufigen Besitzeinweisung zur Folge, wenn die vorläufige Abfindung entgegen § 44 Abs. 1 FlurbG offensichtlich in einem groben Mißverhältnis zur Einlage steht und sie entgegen § 44 Abs. 5 FlurbG offensichtlich zu einem unzumutbaren Eingriff in die bisherige Struktur des Betriebes eines Teilnehmers führt.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 84 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.