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RzF - 24 - zu § 65 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Koblenz, Beschluss vom 28.05.1982 - 9 D 5/82

Aktenzeichen 9 D 5/82 Entscheidung Beschluss Datum 28.05.1982
Gericht Flurbereinigungsgericht Koblenz Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Das Setzen von Grenzsteinen in der Flurbereinigung hat keine - rechtsbegründende - Bedeutung. Es ist nur Ausdruck dessen, was in einem Verwaltungsakt, wie in dem Flurbereinigungsplan oder in anderen Anordnungen - wie etwa in der vorläufigen Besitzeinweisung - rechtsverbindlich geregelt ist.