Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 22.11.1977 - VII 2159/77
Aktenzeichen | VII 2159/77 | Entscheidung | Urteil | Datum | 22.11.1977 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Mannheim | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Die Rechtmäßigkeit der vorzeitigen Ausführungsanordnung wird nicht dadurch in Frage gestellt, daß ein Teilnehmer, der die Wiederzuteilung eines Einlageflurstücks mit der Klage begehrt, einen irreparablen Eingriff in seine Rechte durch den Zuteilungsempfänger der Fläche dieses Flurstücks befürchtet. |
Aus den Gründen
Die Befürchtung des Klägers, daß zwischenzeitlich der Teilnehmer F. mit seinem Schotterwerk die Einlageflurstücke des Klägers als Abbaugelände in Anspruch nehmen und somit irreparable Eingriffe in vermeintliche Rechte des Klägers vornehmen könnte, ist nicht geeignet, die Rechtmäßigkeit der Anwendung des § 63 Abs. 1 FlurbG seitens des Beklagten in Frage zu stellen, zumal da der Kläger im Hinblick auf die Regelung des § 34 FlurbG gegen solche Eingriffe ausreichend rechtlich geschützt ist.