RzF - 20 - zu § 63 Abs. 1 FlurbG


Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 12.03.2021 - 9 K 320/19 OVG (Lieferung 2023)

Aktenzeichen 9 K 320/19 OVG Entscheidung Urteil Datum 12.03.2021
Gericht Flurbereinigungsgericht Greifswald Veröffentlichungen Lieferung 2023

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Bestimmung des § 62 Abs. 2 FlurbG ist auch bei einer vorzeitigen Ausführungsanordnung nach § 63 FlurbG anwendbar. Die vorzeitige Ausführungsanordnung ist der Ausführungsanordnung nach § 61 FlurbG wesensgleich (red. LS)


Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 4 - zu § 62 Abs. 2 FlurbG.