Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 12.03.2021 - 9 K 320/19 OVG (Lieferung 2023)
Aktenzeichen | 9 K 320/19 OVG | Entscheidung | Urteil | Datum | 12.03.2021 |
---|---|---|---|---|---|
Gericht | Flurbereinigungsgericht Greifswald | Veröffentlichungen | Lieferung | 2023 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Die Bestimmung des § 62 Abs. 2 FlurbG ist auch bei einer vorzeitigen Ausführungsanordnung nach § 63 FlurbG anwendbar. Die vorzeitige Ausführungsanordnung ist der Ausführungsanordnung nach § 61 FlurbG wesensgleich (red. LS) |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 4 - zu § 62 Abs. 2 FlurbG.