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von Anonymer Benutzer

RzF - 2 - zu § 59 Abs. 5 FlurbG


Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 19.04.1973 - 202 XII 68

Aktenzeichen 202 XII 68 Entscheidung Urteil Datum 19.04.1973
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Eine Planbeschwerde, die erst in der Spruchausschußsitzung zur Niederschrift erklärt wird, erfüllt nicht die Voraussetzungen des Art. 21 Abs. 2 Satz 1 AGFlurbG.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 3 - zu § 58 Abs. 4 FlurbG.