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von Anonymer Benutzer

RzF - 8 - zu § 57 FlurbG

Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 28.12.1971 - 154 VII A 71

Aktenzeichen 154 VII A 71 Entscheidung Urteil Datum 28.12.1971
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Vereinbarungen zwischen Teilnehmern, die an die Teilnehmergemeinschaft herangetragen werden, sind grundsätzlich unverbindliche Gestaltungswünsche. Ein Rechtsanspruch, daß solche Vereinbarungen bei der Plangestaltung beachtet werden, besteht nicht.