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von Anonymer Benutzer

RzF - 1 - zu § 57 FlurbG

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 08.03.1956 - I A 3.54 = BVerwGE 3, 199

Aktenzeichen I A 3.54 Entscheidung Urteil Datum 08.03.1956
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen BVerwGE 3, 199  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Zusage, einen bestimmten Verwaltungsakt zu erlassen, ist zulässig und verpflichtet die Behörde in der Regel, den zugesagten Verwaltungsakt zu erlassen.