Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.10.2014 - II R 10/14 (Lieferung 2016)
Aktenzeichen | II R 10/14 | Entscheidung | Urteil | Datum | 22.10.2014 |
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Gericht | Bundesfinanzhof | Veröffentlichungen | Lieferung | 2016 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Eine Landzuteilung im Flurbereinigungsverfahren ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. a GrEStG grunderwerbsteuerfrei, soweit der Wert der dem Teilnehmer bei Beendigung zugeteilten Grundstücke nicht den Wert der von ihm eingebrachten Grundstücke übersteigt. |
2. | Dies gilt auch, wenn ein Teilnehmer der Flurbereinigung einerseits durch Landverzichtserklärung eines anderen Teilnehmers gemäß § 52 Abs. 3 Satz 2 FlurbG einen Abfindungsanspruch in Land erwirbt und zum anderen für von ihm selbst in das Flurbereinigungsverfahren eingebrachte Grundstücke zugunsten eines Dritten auf eine Abfindung in Land verzichtet. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 19 - zu § 52 Abs. 1 FlurbG.