Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 28.12.1971 - 154 VII A 71

Aktenzeichen 154 VII A 71 Entscheidung Urteil Datum 28.12.1971
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Vereinbarungen zwischen Teilnehmern, die an die Teilnehmergemeinschaft herangetragen werden, sind grundsätzlich unverbindliche Gestaltungswünsche. Ein Rechtsanspruch, daß solche Vereinbarungen bei der Plangestaltung beachtet werden, besteht nicht.
2. Dieser Grundsatz gilt auch für Vereinbarungen, die einen Abfindungsverzicht des einen Teilnehmers zu Gunsten eines anderen zum Inhalt haben.