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von Anonymer Benutzer

RzF - 4 - zu § 49 Abs. 1 FlurbG

Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.06.1969 - III ZR 102/68 = NJW 1969 S. 1897

Aktenzeichen III ZR 102/68 Entscheidung Urteil Datum 26.06.1969
Gericht Bundesgerichtshof Veröffentlichungen NJW 1969 S. 1897  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Zur Verzinsung einer (Enteignungs-) Entschädigung bei der Belastung eines Grundstücks mit einer Dienstbarkeit (für die Errichtung und den Betrieb einer Hochspannungsleitung) und einer vorzeitigen Besitzeinweisung des Dienstbarkeitsberechtigten.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 11 - zu § 37 Abs. 2 FlurbG.