Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 12.12.1974 - F OVG A 10/74
Aktenzeichen | F OVG A 10/74 | Entscheidung | Urteil | Datum | 12.12.1974 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Lüneburg | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Die Schaffung einer für die Durchführung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen (Dränung) ausreichenden Vorflut ist ein Vorteil, der die Heranziehung zum Landabzug rechtfertigt. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 12 - zu § 18 Abs. 1 FlurbG.