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von Anonymer Benutzer

RzF - 11 - zu § 47 Abs. 1 FlurbG


Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 31.03.2010 - 9 C 10399/09.OVG (Lieferung 2011)

Aktenzeichen 9 C 10399/09.OVG Entscheidung Urteil Datum 31.03.2010
Gericht Flurbereinigungsgericht Koblenz Veröffentlichungen Lieferung 2011

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Es kommt für die Beurteilung, ob eine mäßige Erhöhung des Landbeitrags vorliegt nicht darauf an, ob die Erhöhung des für gemeinschaftliche und öffentliche Anlagen erforderlichen Anteils im Verhältnis zu diesem mäßig ist, sondern ob die Erhöhungen im Hinblick auf die Gesamtbelastung der Teilnehmer mäßig ist.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 3 - zu § 132 FlurbG.