Flurbereinigungsgericht München, Beschluss vom 24.06.2014 - 13 AS 14.717 (Lieferung 2015)
Aktenzeichen | 13 AS 14.717 | Entscheidung | Beschluss | Datum | 24.06.2014 |
---|---|---|---|---|---|
Gericht | Flurbereinigungsgericht München | Veröffentlichungen | Lieferung | 2015 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Die Wegnahme von geschützten Flächen im Sinn von § 45 FlurbG kann ein grobes Missverhältnis zwischen Einlage und Abfindung begründen, das bereits im Verfahren der vorläufigen Besitzeinweisung geltend gemacht werden kann. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 47 - zu § 45 Abs. 1 FlurbG.