Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 01.04.1968 - F III 26/66

Aktenzeichen F III 26/66 Entscheidung Urteil Datum 01.04.1968
Gericht Flurbereinigungsgericht Kassel Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Auch bei der Zuteilung von Hofgrundstücken gilt der Grundsatz, daß kein Teilnehmer einen Anspruch darauf hat, in alter Lage abgefunden zu werden. Anders ist die Rechtslage nur bei Hof- u. Gebäudeflächen, wenn nicht der Zweck der Flurbereinigung eine Veränderung erfordert.