Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 01.04.1968 - F III 26/66
Aktenzeichen | F III 26/66 | Entscheidung | Urteil | Datum | 01.04.1968 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Kassel | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze
1. | Auch bei der Zuteilung von Hofgrundstücken gilt der Grundsatz, daß kein Teilnehmer einen Anspruch darauf hat, in alter Lage abgefunden zu werden. Anders ist die Rechtslage nur bei Hof- u. Gebäudeflächen, wenn nicht der Zweck der Flurbereinigung eine Veränderung erfordert. |