Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 11.11.2009 - 9 C 10541.09. OVG (Lieferung 2011)
Aktenzeichen | 9 C 10541.09. OVG | Entscheidung | Urteil | Datum | 11.11.2009 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Koblenz | Veröffentlichungen | Lieferung | 2011 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Bauland ist grundsätzlich nicht vor Veränderungen geschützt. Es gehört nicht zu den geschützten Flächen nach § 45 FlurbG. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 38 - zu § 44 Abs. 4 FlurbG.