Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 02.02.1970 - III F 32/68
Aktenzeichen | III F 32/68 | Entscheidung | Urteil | Datum | 02.02.1970 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Kassel | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze
1. | Unter Veränderung einer Hof- und Gebäudefläche ist nicht nur ihre tatsächliche Umgestaltung, sondern auch die Veränderung rechtlicher Art durch Belastung mit einer Dienstbarkeit zu verstehen. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 10 - zu § 44 Abs. 3 Satz 3 FlurbG.