Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 29.10.1968 - 3 C 102/68 = IK 1970 S. 119
Aktenzeichen | 3 C 102/68 | Entscheidung | Urteil | Datum | 29.10.1968 |
---|---|---|---|---|---|
Gericht | Flurbereinigungsgericht Koblenz | Veröffentlichungen | = IK 1970 S. 119 | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Die Bestimmungen des § 44 Abs. 2 und 4 FlurbG haben hinsichtlich der Entfernungsverletzung, bezogen auf die Ortslage des Bereinigungsgebietes, Bedeutung für den selbstwirtschaftenden Landwirt. |
2. | Die größere Entfernung der zugeteilten Grundstücke von der Ortslage gegenüber dem Altbesitz muß in der Regel hingenommen werden, wenn der Betroffene außerhalb des Flurbereinigungsgebietes wohnt und auf die Dauer gesicherte Verpachtungsmöglichkeiten hat. |