Flurbereinigungsgericht Münster, Urteil vom 05.03.1969 - IX G 12/68
Aktenzeichen | IX G 12/68 | Entscheidung | Urteil | Datum | 05.03.1969 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Münster | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Zur Erschließung durch Wegedienstbarkeiten statt durch Wegeanlagen. |
Aus den Gründen
Die Möglichkeit zur Einräumung einer entsprechenden Wegedienstbarkeit durch Festlegung im Flurbereinigungsplan entfällt im Hinblick auf die im Absatz 3 Satz 2 des § 44 FlurbG niedergelegte zwingende Forderung des Gesetzgebers dahin, daß alle Grundstücke eines Flurbereinigungsgebietes durch Wege zugänglich zu machen sind.
Anmerkung
Vgl. Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 2.2.1970 - III F 32/68