Flurbereinigungsgericht Münster, Urteil vom 05.03.1969 - IX G 12/68

Aktenzeichen IX G 12/68 Entscheidung Urteil Datum 05.03.1969
Gericht Flurbereinigungsgericht Münster Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Zur Erschließung durch Wegedienstbarkeiten statt durch Wegeanlagen.

Aus den Gründen

Die Möglichkeit zur Einräumung einer entsprechenden Wegedienstbarkeit durch Festlegung im Flurbereinigungsplan entfällt im Hinblick auf die im Absatz 3 Satz 2 des § 44 FlurbG niedergelegte zwingende Forderung des Gesetzgebers dahin, daß alle Grundstücke eines Flurbereinigungsgebietes durch Wege zugänglich zu machen sind.

Anmerkung

Vgl. Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 2.2.1970 - III F 32/68