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von Anonymer Benutzer

RzF - 18 - zu § 44 Abs. 3 Satz 3 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 21.06.1979 - F OVG A 30/76

Aktenzeichen F OVG A 30/76 Entscheidung Urteil Datum 21.06.1979
Gericht Flurbereinigungsgericht Lüneburg Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Ausweisung eines Privatweges erfüllt grundsätzlich die erforderliche wegemäßige Erschließung einer Abfindungsfläche nicht.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 31 - zu § 28 Abs. 1 FlurbG.