Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 05.04.1977 - 3 C 38/76 = RdL 1977 S. 239= AgrarR 1977 S. 330
Aktenzeichen | 3 C 38/76 | Entscheidung | Urteil | Datum | 05.04.1977 |
---|---|---|---|---|---|
Gericht | Flurbereinigungsgericht Koblenz | Veröffentlichungen | = RdL 1977 S. 239 = AgrarR 1977 S. 330 | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Der Anspruch des Flurbereinigungsteilnehmers auf Grundausstattung richtet sich bei der Zuteilung von Weinbergsbesitz in Steillagen unabhängig von der Beschaffenheit seines Einlagebesitzes auch auf Grundstücksherrichtung dergestalt, daß Gefahren für Leib und Leben sowie Sachbeschädigung im Rahmen der bestimmungsgemäßen Weinbergsnutzung für den Bewirtschafter möglichst ausgeschlossen sind. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 66 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.