Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 21.05.1986 - 9 C 6/85
Aktenzeichen | 9 C 6/85 | Entscheidung | Urteil | Datum | 21.05.1986 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Koblenz | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Der mögliche Anschluß eines Einlagegrundstücks an ein Wasserversorgungsnetz zum Zwecke der künstlichen Beregnung stellt einen wertbestimmenden Umstand im Sinne des § 44 Abs. 2 FlurbG dar, der bei der Abfindung zu berücksichtigen ist. |