Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 30.10.1960 - F III 23/57 = RdL 1961 S. 192
Aktenzeichen | F III 23/57 | Entscheidung | Urteil | Datum | 30.10.1960 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Kassel | Veröffentlichungen | = RdL 1961 S. 192 | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Bei der Beschattung eines Grundstücks durch Wald, handelt es sich regelmäßig um einen Nachteil, der bei gemeinüblicher, ordnungsgemäßer Nutzung für jeden Besitzer eintritt. Dieser Nachteil ist daher bereits bei der Schätzung zu berücksichtigen. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 3 - zu § 28 Abs. 1 FlurbG.