Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.12.1966 - IV C 80.65

Aktenzeichen IV C 80.65 Entscheidung Urteil Datum 23.12.1966
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Zum Ausgleich der in einer Mehrzuteilung von Hangflächen liegenden Wirtschaftserschwernis.

Aus den Gründen

Eine Ausgleichung der in einer Mehrzuteilung von Hangflächen liegenden Wirtschaftserschwernis kommt dann nicht in Betracht, wenn der betroffene Teilnehmer - womöglich unter Auslösung von Entschädigungsansprüchen nach § 51 FlurbG - in der Lage ist, durch Bewirtschaftungswechsel die mit der Mehrzuteilung verbundenen, im Schätzungsverfahren nicht berücksichtigten, Nachteile selbst auszuschalten.