Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 15.05.2025 - 9 C 10206/24.OVG (Lieferung 2025)
| Aktenzeichen | 9 C 10206/24.OVG | Entscheidung | Urteil | Datum | 15.05.2025 |
|---|---|---|---|---|---|
| Gericht | Flurbereinigungsgericht Koblenz | Veröffentlichungen | Lieferung | 2025 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
| 1. | Der Teilnehmer ist befugt, beim Angriff gegen den Flurbereinigungsplan nicht nur abfindungsbezogene Beeinträchtigungen (§ 44 FlurbG) geltend zu machen, sondern auch abfindungsunabhängige Einwendungen gegen bestimmte Festsetzungen im Wege- und Gewässerplan. (red. Leitsatz) |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 8 - zu § 41 Abs. 5 FlurbG.