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von Anonymer Benutzer

RzF - 10 - zu § 44 Abs. 2 FlurbG

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.03.1962 - I C 24.61 = RdL 1962 S. 217

Aktenzeichen I C 24.61 Entscheidung Urteil Datum 26.03.1962
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen RdL 1962 S. 217  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Das Verhältnis des § 44 Abs. 1 FlurbG zu § 44 Abs. 2 zweiter Halbsatz FlurbG.
2. Zum Begriff der im Rahmen der Abfindung zu berücksichtigenden Wirtschaftserschwernis.
3. Zur Berücksichtigung vermehrter Hanglagen in der Abfindung.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 15 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.