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von Anonymer Benutzer

RzF - 9 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 30.10.1960 - F III 23/57 = RdL 1961 S. 192

Aktenzeichen F III 23/57 Entscheidung Urteil Datum 30.10.1960
Gericht Flurbereinigungsgericht Kassel Veröffentlichungen RdL 1961 S. 192  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Bei der Beschattung eines Grundstücks durch Wald handelt es sich regelmäßig um einen Nachteil, der bei gemeinüblicher ordnungsmäßiger Nutzung für jeden Besitzer eintritt. Dieser Nachteil ist daher bei der Schätzung zu berücksichtigen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 3 - zu § 28 Abs. 1 FlurbG.