Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 09.07.1986 - 3 OE. 85/83 = RdL 1986 S. 231
Aktenzeichen | 3 OE. 85/83 | Entscheidung | Beschluss | Datum | 09.07.1986 |
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Gericht | Hessischer Verwaltungsgerichtshof | Veröffentlichungen | = RdL 1986 S. 231 | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Die in einem Flurbereinigungsverfahren im Rahmen einer Planvereinbarung erfolgte Zuweisung eines Wochenendhausgrundstücks hat auf die bauplanungsrechtliche Beurteilung eines Vorhabens keine Auswirkung. |
Aus den Gründen
Auf die Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Wochenendhauses nach § 35 BBauG ist es ohne Einfluß, daß der Kläger das im Streit befindliche Grundstück durch eine Planvereinbarung im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens erhalten hat. Die Zuweisung des Grundstücks im Rahmen der Flurbereinigung vermag die Prüfung der Baumaßnahme in bauplanungsrechtlicher oder bauordnungsrechtlicher Hinsicht nicht zu beschränken. Daß das Grundstück des Klägers in der Planvereinbarung als Wochenendhausgrundstück bezeichnet wurde, ist insoweit rechtlich unerheblich, denn die Flurbereinigungsbehörde kann nicht verbindliche Festlegungen mit bauplanungsrechtlicher Auswirkung treffen. Dies folgt aus den unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen und Aufgaben im Flurbereinigungs- und Bebauungsrecht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23.10.1981 - 4 B 138.81 - Buchholz 406.11, § 35 BBauG Nr. 185).