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von Anonymer Benutzer

RzF - 47 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 15.12.1971 - III F 237/67

Aktenzeichen III F 237/67 Entscheidung Urteil Datum 15.12.1971
Gericht Flurbereinigungsgericht Kassel Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Keine Anfechtung der in einer Verhandlung vor der Spruchstelle geschlossenen Vereinbarung über eine Planbeschwerde wegen (Motiv) Irrtums über Beiträge zu den Ausführungskosten.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 1 - zu § 17 Abs. 1 FlurbG.