RzF - 138 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG

Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 02.11.2021 - 8 K 6/20 = Juris (Lieferung 2022)

Aktenzeichen 8 K 6/20 Entscheidung Urteil Datum 02.11.2021
Gericht Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt Veröffentlichungen = Juris  Lieferung 2022

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Bei der Änderung eine Bodenordnungsplans gemäss § 60 Abs. 1 Satz 2 FlurbG i.V.m. § 63 Abs. 2 LwAnpG sind Planvereinbarungen zu berücksichtigen.(amtl. LS)
2. Bei der Auslegung einer Planvereinbarung sind gemäß § 62 Satz 2 VwVfG i.V.m. §§ 133, 157 BGB alle, auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände unabhängig davon zu berücksichtigen, ob sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind.(amtl. LS)


Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 29 - zu § 60 Abs. 1 FlurbG.