Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 24.05.1973 - 3 C 43/72 = AgrarR 1973 S. 374 - IKO 1973 S. 341
Aktenzeichen | 3 C 43/72 | Entscheidung | Urteil | Datum | 24.05.1973 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Koblenz | Veröffentlichungen | = AgrarR 1973 S. 374 - IKO 1973 S. 341 | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Der Ausbau von Wirtschaftswegen in einem Flurbereinigungsverfahren muß in aller Regel einer Mehrzahl von Teilnehmern zugute kommen. Hier sind die Interessen des einzelnen gegenüber denen der Allgemeinheit an einer möglichst wirtschaftlichen und kostensparenden Durchführung der Flurbereinigung gegeneinander abzuwägen. Besonders teure Einzelausbaumaßnahmen sind zu unterlassen. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 10 - zu § 18 Abs. 1 FlurbG.