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von Anonymer Benutzer

RzF - 6 - zu § 42 Abs. 1 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 24.05.1973 - 3 C 43/72 = AgrarR 1973 S. 374 - IKO 1973 S. 341

Aktenzeichen 3 C 43/72 Entscheidung Urteil Datum 24.05.1973
Gericht Flurbereinigungsgericht Koblenz Veröffentlichungen AgrarR 1973 S. 374 - IKO 1973 S. 341  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Der Ausbau von Wirtschaftswegen in einem Flurbereinigungsverfahren muß in aller Regel einer Mehrzahl von Teilnehmern zugute kommen. Hier sind die Interessen des einzelnen gegenüber denen der Allgemeinheit an einer möglichst wirtschaftlichen und kostensparenden Durchführung der Flurbereinigung gegeneinander abzuwägen. Besonders teure Einzelausbaumaßnahmen sind zu unterlassen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 10 - zu § 18 Abs. 1 FlurbG.