Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 02.02.1972 - 3 C 63/70 = AgrarR 1972 S. 331
Aktenzeichen | 3 C 63/70 | Entscheidung | Urteil | Datum | 02.02.1972 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Koblenz | Veröffentlichungen | = AgrarR 1972 S. 331 | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Nach Übernahme der gemeinschaftlichen Anlagen durch die Gemeinde ist diese bei auf "echten Ausbaubeschwerden" beruhenden Klagen dann passiv legitimiert, wenn es sich um Mängel handelt, auf die sich die durch die Übernahme bedingte Unterhaltungspflicht erstreckt. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 7 - zu § 18 Abs. 1 FlurbG.