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von Anonymer Benutzer

RzF - 7 - zu § 41 Abs. 5 FlurbG

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.03.1986 - 5 C 36.82 = BVerwGE 74, 84= DÖV 1986 S. 744

Aktenzeichen 5 C 36.82 Entscheidung Urteil Datum 06.03.1986
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen BVerwGE 74, 84 = DÖV 1986 S. 744  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Rechtsverfolgung der aus der Planung des Wege- und Gewässernetzes resultierenden öffentlich-rechtlichen Ansprüche durch die Gemeinden wird durch die Regelung des § 41 Abs. 5 Satz 3 FlurbG nicht ausgeschlossen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 5 - zu § 41 Abs. 3 FlurbG.