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von Anonymer Benutzer

RzF - 5 - zu § 40 FlurbG

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.11.1969 - IV C 22.66 = BVerwGE 34, 199= Buchholz BVerwG 424.01 § 40 FlurbG Nr. 1= RdL 1970 S. 160

Aktenzeichen IV C 22.66 Entscheidung Urteil Datum 26.11.1969
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen BVerwGE 34, 199 = Buchholz BVerwG 424.01 § 40 FlurbG Nr. 1 = RdL 1970 S. 160  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Zur Frage, was unter Bereitstellung von "Land in verhältnismäßig geringem Umfang" im Gegensatz zu "ländlichen Grundstücken in großem Umfang" zu verstehen ist.
2. Der Anspruch auf gleichwertige Abfindung kann beeinträchtigt sein, wenn für das bereitgestellte Land ein angemessener Kapitalbetrag nicht festgesetzt oder zu gering bemessen worden ist.
3. Die Zahlung eines angemessenen Kapitalbetrages für Land und etwa entstehende Schäden durch den Eigentümer von Anlagen im Sinne von § 40 Satz 3 FlurbG macht deutlich, daß es sich bei der Bereitstellung solcher Art um Maßnahmen enteignenden Charakters handelt, für die durch den "angemessenen Kapitalbetrag" Entschädigung zu leisten ist.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 18 - zu § 28 Abs. 1 FlurbG.