Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 25.08.1980 - 9 C 65/79
Aktenzeichen | 9 C 65/79 | Entscheidung | Urteil | Datum | 25.08.1980 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Koblenz | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze
1. | Die Berücksichtigung der betriebswirtschaftlichen Verhältnisse der Teilnehmer haben Vorrang vor der Wahrung der öffentlichen Interessen. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 33 - zu § 37 Abs. 1 FlurbG.