Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 18.11.2014 - BVerwG 9 B 30.14 = ZUR 2015, 290-291 (Leitsatz und Gründe) (Lieferung 2017)
Aktenzeichen | BVerwG 9 B 30.14 | Entscheidung | Beschluss | Datum | 18.11.2014 |
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Gericht | Bundesverwaltungsgericht | Veröffentlichungen | = ZUR 2015, 290-291 (Leitsatz und Gründe) | Lieferung | 2017 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Auch ein Verfahren, das durch Zwecke veranlasst ist, die primär fremdnützig sind, kann dem Privatnützigkeitserfordernis entsprechen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn durch das Flurbereinigungsverfahren Maßnahmen der Landschaftspflege ermöglicht werden sollen, um Konflikte zwischen sich wechselseitig störenden Nutzungen aufzulösen oder eine konfliktfreie Neuordnung der Grundstücksnutzung zu schaffen. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 24 - zu § 86 Abs. 1 FlurbG.