Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 11.12.1992 - BVerwG 11 B 46.92
Aktenzeichen | BVerwG 11 B 46.92 | Entscheidung | Beschluss | Datum | 11.12.1992 |
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Gericht | Bundesverwaltungsgericht | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Stillegungsmaßnahmen, die im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens vorgenommen werden, können der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsverhältnisse in der Landwirtschaft dienen und damit im Interesse der Teilnehmer liegen. |
2. | Stillegungsmaßnahmen, die in einem Bodenordnungsverfahren im Interesse ökologischer Ziele gefördert werden, können als Maßnahme zur Förderung der Landeskultur in deren seit 1976 weiter gefaßtem Verständnis den Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zugute kommen. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 22 - zu § 1 FlurbG.