Zuletzt bearbeitet vor 3 Jahren
von Anonymer Benutzer

RzF - 18 - zu § 37 Abs. 2 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 24.10.1972 - III F 43/69

Aktenzeichen III F 43/69 Entscheidung Urteil Datum 24.10.1972
Gericht Flurbereinigungsgericht Kassel Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. § 37 Abs. 1 und Abs. 2 FlurbG eröffnen keine Möglichkeit, Land für ein Skigelände bereitzustellen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 18 - zu § 37 Abs. 1 FlurbG.