Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 14.08.1973 - 90 XII 72

Aktenzeichen 90 XII 72 Entscheidung Urteil Datum 14.08.1973
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. In die Prüfung der Frage, ob eine Anordnung nach § 36 Abs. 1 FlurbG aus dringenden Gründen erforderlich ist, muß auch die Rechtmäßigkeit der Planungsgrundlagen einbezogen werden.