Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 23.06.1972 - 62 XII 71
Aktenzeichen | 62 XII 71 | Entscheidung | Urteil | Datum | 23.06.1972 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht München | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Zur Mitwirkung eines Vorstandsmitglieds bei der Schätzung der eigenen Grundstücke. |
Aus den Gründen
Die Mitwirkung eines Vorstandsmitglieds bei der Schätzung der eigenen Einlage wäre allerdings ein grober Verstoß gegen die Objektivität des Bewertungsverfahrens (vgl. VAF VII: Abs. 3.42). Die Vorstandsmitglieder wirken bei Vornahme der Schätzung als landwirtschaftlich sachverständige Teilnehmer (§ 31 FlurbG, Art. 16 AGFlurbG) mit. Der Rechtsgrundsatz, daß niemand in eigener Sache tätig sein kann, gilt auch hier. Doch kann der strittige Sachverhalt dahin stehen, da eine Beeinträchtigung der Abfindung der Kläger durch die Bewertung der neu zugewiesenen Einlageflurstücke des Beigeladenen nicht offensichtlich ist.
Anmerkung
Vgl. Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 11.4.1975 - 54 XIII 73