RzF - 2 - zu § 31 Abs. 2 FlurbG


Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 30.05.2022 - 7 S 3173/20 (Lieferung 2022)

Aktenzeichen 7 S 3173/20 Entscheidung Urteil Datum 30.05.2022
Gericht Flurbereinigungsgericht Mannheim Veröffentlichungen Lieferung 2022

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. § 31 Abs. 2 FlurbG verlangt nicht die Beiziehung von „vereidigten und bestellten Bewertungssachverständigen“. Sachverständige können auch sachkundige Behördenvertreter wie etwa Kreisbaumeister und Obst- und Weinbauberater sein. (red.Ls.)

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 11 - zu § 28 Abs. 4 FlurbG.