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von Anonymer Benutzer

RzF - 1 - zu § 2 Abs. 3 FlurbG


Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 17.04.2018 - 15 KF 12/16 (Lieferung 2020)

Aktenzeichen 15 KF 12/16 Entscheidung Urteil Datum 17.04.2018
Gericht Flurbereinigungsgericht Lüneburg Veröffentlichungen Lieferung 2020

Leitsätze

1. In Niedersachsen sind die Ämter für regionale Landesentwicklung seit dem 1.7.2014 als obere Flurbereinigungsbehörden für die Anordnung einer Unternehmensflurbereinigung zuständig. (Amtlicher Leitsatz)

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 66 - zu § 87 Abs. 1 FlurbG.